Steuern und Gebühren beim Immobilienkauf in Dubai
news

Steuern beim Immobilienkauf in Dubai: Was Sie wirklich zahlen

Steuern beim Immobilienkauf in Dubai – Ein vollständiger Überblick

Dubai ist bekannt für sein steuerfreundliches Umfeld. Doch was bedeutet das konkret für Immobilienkäufer? In diesem Artikel erklären wir Ihnen alle Steuern, Gebühren und Abgaben, die beim Kauf und Besitz einer Immobilie in Dubai anfallen – und welche Steuern Sie sich sparen.

Grundprinzip: Steuerfreiheit in Dubai

Die VAE erheben auf Bundesebene keine der folgenden Steuern:

  • Keine Einkommenssteuer (auch nicht auf Mieteinnahmen)
  • Keine Kapitalertragssteuer (beim Verkauf)
  • Keine Grundsteuer (jährlich)
  • Keine Erbschaftssteuer
  • Keine Schenkungssteuer
  • Keine Vermögenssteuer

Einmalige Kosten beim Kauf

1. DLD-Registrierungsgebühr (4 %)

Die wichtigste Gebühr: 4 % des Kaufpreises gehen an das Dubai Land Department. Diese Gebühr ist gesetzlich vorgeschrieben und fällt bei jedem Immobilienkauf an.

2. Maklerprovision (ca. 2 %)

Die Provision für den Immobilienmakler beträgt in der Regel 2 % des Kaufpreises zuzüglich Mehrwertsteuer (5 %).

3. Verwaltungsgebühren

  • DLD-Verwaltungsgebühr: ca. 500–1.000 € (2.000–4.000 AED)
  • Grundstücksregister: ca. 500 € (2.000 AED)
  • Bearbeitungsgebühren: variieren je nach Bauträger

4. NOC-Gebühr (No Objection Certificate)

Falls Sie eine Bestandsimmobilie kaufen, benötigen Sie eine NOC vom Bauträger. Kosten: 500–2.000 €.

Jährliche Kosten

Servicegebühren

Die Servicegebühren decken Wartung, Sicherheit, Pool, Fitness und Grünanlagen:

  • Durchschnitt: 15–25 AED pro sq ft pro Jahr
  • Beispiel 1-Zimmer-Wohnung (60 m²): ca. 2.500–4.000 € jährlich

Versicherung

Eine Gebäudeversicherung ist empfehlenswert, aber nicht verpflichtend:

  • Kosten: ca. 500–1.000 € jährlich

Kühlung (District Cooling)

In vielen Gebäuden wird die Kühlung zentral bereitgestellt:

  • Kosten: ca. 100–300 € monatlich

Steuern für deutsche Käufer

Als deutscher Staatsbürger müssen Sie folgende Punkte beachten:

Mieteinnahmen in Deutschland versteuern

Mieteinnahmen aus Dubai müssen in der deutschen Steuererklärung angegeben werden. Dank des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) zwischen Deutschland und den VAE werden diese Einkünfte in Deutschland jedoch oft freigestellt.

Gewerbliche Vermietung

Bei kurzfristiger Vermietung (z. B. über Airbnb) kann in Dubai eine Tourismusgebühr von 5–10 % anfallen.

Steuervorteile im Überblick

| Steuerart | Dubai | Deutschland | |-----------|-------|-------------| | Einkommenssteuer (Miete) | 0 % | bis 45 % | | Kapitalertragssteuer (Verkauf) | 0 % | 25 % | | Grundsteuer (jährlich) | 0 % | 0,3–1,0 % | | Erbschaftssteuer | 0 % | bis 50 % | | Mehrwertsteuer (Kauf) | 0 % | 0 % (Grunderwerbsteuer 3,5–6,5 %) |

Häufige Fragen zu Steuern

Muss ich in Dubai Steuern auf Mieteinnahmen zahlen? Nein, Dubai erhebt keine Einkommenssteuer auf Mieteinnahmen.

Fällt beim Verkauf einer Immobilie Steuer an? Nein, in Dubai gibt es keine Kapitalertragssteuer.

Muss ich in Deutschland Steuern auf meine Dubai-Immobilie zahlen? Mieteinnahmen müssen in der deutschen Steuererklärung angegeben werden. Dank des DBA werden sie jedoch oft freigestellt.

Fazit

Dubai bietet eines der steuerfreundlichsten Umgebungen für Immobilieninvestoren weltweit. Keine Einkommenssteuer, keine Grundsteuer und keine Kapitalertragssteuer – das macht den Immobilienkauf in Dubai besonders attraktiv für deutsche, österreichische und Schweizer Käufer. Die einmaligen Kaufnebenkosten sind mit ca. 7–8 % des Kaufpreises überschaubar.

💬
Dubai-Emir.de
Antwort in wenigen Minuten
👋 Hallo! Preisreduzierte Wohnungen vom Bauträger oder Notverkauf von Bestandsimmobilien? Nur hier erfahren Sie mehr !
WhatsApp Chat öffnen
In der Regel antworten wir innerhalb weniger Minuten